

Hier im Glossar findest du alle wichtigen Informationen rund um den Zibelimäret Oensingen – kompakt und verständlich erklärt. Von A bis Z erhältst Du als Verein oder Marktfahrende:r einen schnellen Überblick über Teilnahmebedingungen, Angebote und organisatorische Abläufe. Entdecke alle relevanten Begriffe und Besonderheiten auf einen Blick.
INFORMATIONEN VON A - Z
Anreise
Die Marktfahrer:innen werden über die verfügbaren Parkmöglichkeiten direkt informiert. Ein entsprechender Flyer wird zusammen mit der Anmeldebestätigung ausgehändigt und enthält alle wichtigen Hinweise zur Zufahrt und zum Parken während des Zibelimärets.
Anmeldung
Wer am Zibelimäret Oensingen teilnehmen möchte, muss sich fristgerecht und gemäss den Vorgaben des OKs Zibelimäret anmelden. Die Anmeldefrist endet am 31. Mai. Später eingereichte Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Die Anmeldung muss alle relevanten Informationen enthalten, damit eine reibungslose Planung möglich ist. Dazu gehören der benötigte Platz in Quadratmetern – inklusive Kundenfläche sowie allfälliger Stehtische oder Festbänke, der Energiebedarf, das Sortiment der angebotenen Waren sowie die Speisen, die in Gelegenheitswirtschaften abgegeben werden sollen. Auch Angaben zu verwendeten Mehrwegartikeln, zum Umfang einer Tombola oder zur Art eines anderweitigen Vorhabens müssen klar ersichtlich sein.
Die Teilnahme ist nur möglich, wenn die Anmeldung vollständig und fristgerecht erfolgt. Das OK Zibelimäret prüft alle Eingaben sorgfältig und entscheidet über die Zuteilung der Standplätze.
Markthäuschen
Vereine wie auch externe Marktfahrer:innen, welche mit keinem Anhänger, Verkaufswagen kommen oder eigenem Markthäuschen kommen, können ein Markthäuschen via Anmeldung mieten. Folgende Dinge sind bei der Benützung des Markthäuschen zu beachten:
Nutzung der Markthäuschen
Die Nutzung der Markthäuschen am Zibelimäret unterliegt klaren Regeln. Jegliche baulichen oder gestalterischen Veränderungen am Markthäuschen sind untersagt. Insbesondere dürfen keine Nägel, Schrauben oder Klammern in die Dachplatte eingebracht werden. Bei Zuwiderhandlung wird der Ersatz der beschädigten Teile in Rechnung gestellt. Der maximal zulässige Durchmesser für Nägel, Schrauben oder Bohrlöcher in Wänden und Böden beträgt 3 mm. Alle selbst angebrachten Befestigungen wie Nägel, Schrauben, Reissnägel, Klebestreifen oder ähnliche Materialien müssen nach Gebrauch vollständig und rückstandslos entfernt werden.
Die Markthäuschen – insbesondere die Tischplatte – sind vor Verschmutzung zu schützen. Es ist ausdrücklich untersagt, auf die Tischplatte zu steigen. Nach Veranstaltungsende sind die Häuschen termingerecht, aufgeräumt und besenrein zurückzugeben. Die Mietenden haften für alle Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch entstehen. Die Markthäuschen sind durch die Vermieter:in gegen Feuer und Elementarschäden versichert. Eine Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten besteht ebenfalls. Für Sach- oder Personenschäden, die durch unsachgemässe Nutzung entstehen, haften die Mietenden selbst. Die Unfallversicherung der Standbetreiber:innen liegt in deren eigener Verantwortung.
Beschädigungen jeglicher Art sind umgehend dem Marktchef:in zu melden. Werden Markthäuschen ungereinigt oder beschädigt zurückgegeben, werden die Kosten für Reinigung oder Reparatur vollumfänglich den Mietenden verrechnet.
Abholung und Rückgabe der Markthäuschen
Die Markthäuschen können am Donnerstag vor dem Zibelimäret ab 11:00 Uhr durch die Mieter:innen bezogen werden. Die Übergabe erfolgt direkt vor Ort (Marktgelände) durch den Marktchef. Für das Abschliessen der Markthäuschen sind die Mietenden selbst verantwortlich. Dies kann unkompliziert mit einem einfachen Vorhängeschloss erfolgen. Die Rückgabe der Markthäuschen muss spätestens am Montagvormittag nach dem Zibelimäret erfolgen, ebenfalls an den Marktchef:in. Bitte achte darauf, dass die Häuschen besenrein und in ordentlichem Zustand zurückgegeben werden, um zusätzliche Kosten für Reinigung oder Reparatur zu vermeiden.
Partner
Nebst allen engagierten Önziger Vereinen und externen Marktfahrende unterstützen uns folgende Partner für einen erfolgreichen Zibelimäret.
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Gewerbeverein: Der Gewerbeverein stellt sicher, organisiert und koordiniert, Aussteller:innen und im Gewerbezelt.
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Oensevents: Der Verein stellt sicher, organisiert und koordiniert, Live-Bands und anderweitige Aktivitäten für die Eventbühne.




