

Hier im Glossar findest du alle wichtigen Informationen rund um den Zibelimäret Oensingen – kompakt und verständlich erklärt. Von A bis Z erhältst Du als Verein oder Marktfahrende:r einen schnellen Überblick über Teilnahmebedingungen, Angebote und organisatorische Abläufe. Entdecke alle relevanten Begriffe und Besonderheiten auf einen Blick.
INFORMATIONEN VON A - Z
Anreise
Die Marktfahrenden werden über die verfügbaren Parkmöglichkeiten direkt informiert. Ein entsprechender Flyer wird zusammen mit der Anmeldebestätigung ausgehändigt und enthält alle wichtigen Hinweise zur Zufahrt und zum Parken während des Zibelimärets.
Anmeldung
Wer am Zibelimäret Oensingen teilnehmen möchte, muss sich fristgerecht und gemäss den Vorgaben des OKs Zibelimäret anmelden. Die Anmeldefrist endet am 31. Mai. Später eingereichte Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Die Anmeldung muss alle relevanten Informationen enthalten, damit eine reibungslose Planung möglich ist. Dazu gehören der benötigte Platz in Quadratmetern – inklusive Kundenfläche sowie allfälliger Stehtische oder Festbänke, der Energiebedarf, das Sortiment der angebotenen Waren sowie die Speisen, die in Gelegenheitswirtschaften abgegeben werden sollen. Auch Angaben zu verwendeten Mehrwegartikeln, zum Umfang einer Tombola oder zur Art eines anderweitigen Vorhabens müssen klar ersichtlich sein.
Die Teilnahme ist nur möglich, wenn die Anmeldung vollständig und fristgerecht erfolgt. Das OK Zibelimäret prüft alle Eingaben sorgfältig und entscheidet über die Zuteilung der Standplätze.
Auf- und Abbau
Aufbau
Der Aufbau von Marktständen und Einrichtungen (z. B. Holzhütten oder Zelten) innerhalb des Marktgeländes ist frühestens ab Dienstag, 22. Oktober 2026, 08.00 Uhr möglich.
Für Standplätze auf dem Pflugerplatz, dem Platz beim Gewerbezelt sowie dem Knausparkplatz gelten separate Aufbauzeiten. Die entsprechenden Regelungen werden direkt mit den betroffenen Vereinen abgestimmt.
Abbau
Der Abbau von Marktständen und Einrichtungen ist ab Montag, 28. Oktober 2019, 08.00 Uhr möglich und muss bis spätestens Dienstag, 29. Oktober 2019, 17.00 Uhr abgeschlossen sein.
Downloads
Im Downloadbereich finden Vereine, Marktfahrende und weitere Beteiligte alle wichtigen Unterlagen rund um den Zibelimäret Oensingen. Dazu gehören Informationsblätter, Merkblätter, Reglemente sowie Vorgaben zu Kennzeichnungen und organisatorischen Abläufen.
Die Dokumente unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung des Marktauftritts und enthalten die wichtigsten Informationen zu Aufbau, Betrieb, Sicherheit und weiteren Rahmenbedingungen.
Entsorgung
Kehricht ist ausschliesslich in den offiziellen gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken bereitzustellen. PET-Flaschen und Alu-Dosen können getrennt gesammelt und in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Verkaufsstände mit Lebensmitteln sind verpflichtet, zusätzlich zu den öffentlichen Abfallbehältern einen eigenen Abfalleimer vor dem Stand aufzustellen. Weitere Informationen finden Sie im Abfallmerkblatt der Einwohnergemeinde Oensingen.
Markthäuschen
Vereine sowie externe Marktfahrende, die ohne Verkaufswagen, Anhänger oder eigenes Markthäuschen am Zibelimäret teilnehmen, können im Rahmen der Anmeldung ein Markthäuschen mieten.
Nutzung der Markthäuschen
Die Markthäuschen sind sorgfältig zu behandeln. Bauliche oder gestalterische Veränderungen sind nicht erlaubt. Insbesondere dürfen keine Nägel, Schrauben oder Klammern in die Dachplatte eingebracht werden. Sämtliche selbst angebrachten Befestigungen wie Nägel, Schrauben, Reissnägel, Klebestreifen oder ähnliche Materialien müssen nach der Nutzung vollständig und rückstandslos entfernt werden.
Die Markthäuschen, insbesondere die Tischplatten, sind vor Verschmutzungen zu schützen. Das Betreten der Tischplatten ist nicht gestattet. Beschädigungen sind der Marktleitung umgehend zu melden.
Die Mietenden haften für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung entstehen. Werden Markthäuschen beschädigt oder nicht besenrein zurückgegeben, werden die Kosten für Reinigung, Reparatur oder Ersatz in Rechnung gestellt.
Abholung & Rückgabe
Die Markthäuschen können am Donnerstag vor dem Zibelimäret ab 11.00 Uhr direkt auf dem Marktgelände übernommen werden. Die Übergabe erfolgt durch die Marktleitung. Für das Abschliessen der Markthäuschen sind die Standbetreibenden selbst verantwortlich. Ein einfaches Vorhängeschloss genügt.
Die Rückgabe erfolgt spätestens am Montag nach dem Zibelimäret. Bitte stellen Sie sicher, dass das Markthäuschen aufgeräumt, besenrein und in ordnungsgemässem Zustand übergeben wird, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Mehrweg
Zur Reduktion von Abfällen gilt am Zibelimäret Oensingen ein verbindliches Mehrwegkonzept. Getränke sind in Mehrwegbechern auszugeben, Speisen in Mehrweggeschirr zu servieren. Alternativ können Dosen und PET-Flaschen mit Jetons bepfandet werden.
Vereine und Gewerbetreibende, die gemäss Anmeldung Mehrweggeschirr benötigen, werden direkt von der Firma cup&more kontaktiert. Die Verwendung von Einwegartikeln ist nicht gestattet. Zudem ist der Verkauf von Getränken in Glasflaschen und Gläsern ausserhalb von Gebäuden und Zelten verboten. Das OK behält sich vor, Verstösse gegen das Mehrwegkonzept in Absprache mit der Gemeindeverwaltung zu ahnden.
Den genauen Standort der Mehrwegausgabe und -rücknahme entnimmt man dem Lageplan.
Zum Lageplan
Musik- und Lärmvorschriften
Bei Musikanlagen ausserhalb von geschlossenen Räumen ist die Lautstärke so einzustellen, dass der Standnachbar nicht gestört wird. Die maximale Lautstärke von Musikanlagen darf 90 Dezibel nicht übersteigen.
Öffnungszeiten
Zu beachten sind die folgenden Öffnungs- und Schliesszeiten für Marktstände, Bars und Festzelte. Die angegebenen maximalen Zeiten sind verbindlich und einzuhalten.
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Freitag, 23. Oktober 2026
Markstände: 11.00 - 01.00 Uhr
Bars & Zelte: - 04.00 Uhr
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Samstag, 24. Oktober 2026
Markstände: 10.00 - 01.00 Uhr
Bars & Zelte: - 04.00 Uhr
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Sonntag, 25. Oktober 2026
Markstände: 10.00 - 24.00 Uhr
Bars & Zelte: - 24.00 Uhr
Partner
Nebst allen engagierten Önziger Vereinen und externen Marktfahrende unterstützen uns folgende Partner für einen erfolgreichen Zibelimäret.
Gewerbeverein
Der Gewerbeverein stellt sicher, organisiert und koordiniert, Aussteller:innen und im Gewerbezelt.
Oensevents
Der Verein stellt sicher, organisiert und koordiniert, Live-Bands und anderweitige Aktivitäten für die Eventbühne.
Vorschriften
Beim Verkauf von Alkohol sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen konsequent einzuhalten. Bitte beachten Sie insbesondere die Vorgaben zum Jugendschutz.
Für Geräte mit Flüssiggas wie Heizungen oder Grills gelten die entsprechenden Vorschriften und Reglemente. Das OK hat alle Teilnehmenden dazu im Vorfeld umfassend informiert.
Beim Verkauf von Spielzeugwaffen sind die Bestimmungen des Waffengesetzes einzuhalten.
Zufahrt
Die Zufahrten zum Marktgelände werden durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert. Bitte halten Sie bei der Anfahrt die Rechnung der Gemeinde Oensingen oder die Anmeldebestätigung des OK Zibelimäret bereit. Nach erfolgreicher Kontrolle erhalten Sie die entsprechende Parkbewilligung für die Dauer Ihres Marktauftritts.


